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01 Anwendungsfälle 02 Orchestrierung 03 Beratungsprozess 04 Governance 05 Über uns 06 Kontakt Kostenlose Potenzialanalyse

Governance ist kein Anhang. Sie ist der Bauplan.

KI im Personalbereich berührt Menschen, Rechte und Mitbestimmung. Diese Seite beschreibt, nach welchen Regeln wir Agenten-Ensembles für HR-Prozesse entwerfen, betreiben und dokumentieren — und wo die Verantwortung zwischen Ihnen und uns verläuft.

Rechtsrahmen

EU AI Act, DSGVO, nationales Arbeits­verfassungsrecht

Adressiert an

HR-Leitung, Geschäftsführung, Datenschutz, Betriebsrat, IT-Security

Leitplanken

Verbindliche Prinzipien für Entwurf, Betrieb und Doku­mentation

Stand

2026 · wird bei Rechts­änderungen nachgeführt

Ausgangslage

Abschnitt 01

Warum der Personalbereich ein Sonderfall ist.

Der EU AI Act — die Verordnung (EU) 2024/1689 — führt KI-Systeme, die für die Auswahl und Einstellung von Personen, für die Zuweisung von Aufgaben, für Beförderungs­entscheidungen oder für die Beendigung von Beschäftigungs­verhältnissen eingesetzt werden, in Anhang III als Hochrisiko-Anwendungen.

Hochrisiko heißt nicht verboten. Es heißt: Ein solches System darf eingesetzt werden, muss aber belegbar beherrscht sein. Die Anforderungen der Verordnung an Hochrisiko­systeme sind zugleich die Gliederung, nach der wir jedes Projekt aufsetzen — nicht erst zur Abnahme, sondern ab dem ersten Workshop.

01 Risikomanagement über den Lebenszyklus fortlaufend, nicht einmalig zum Projektende
02 Daten-Governance und Datenqualität Herkunft, Eignung und Lücken der Daten dokumentiert
03 Technische Dokumentation vor Inbetriebnahme erstellt, danach fortgeschrieben
04 Automatische Protokollierung der Ereignisse nachvollziehbar über die gesamte Betriebsdauer
05 Transparenz gegenüber den Betroffenen Beschäftigte und Bewerbende wissen, was womit geschieht
06 Wirksame menschliche Aufsicht Eingreifen möglich, Abschaltung jederzeit
07 Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit gemessen und belegt, nicht behauptet

Zur zeitlichen Einordnung. Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird gestaffelt anwendbar. Die Verbote bestimmter Praktiken und die Pflicht zur ausreichenden KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025; die Anforderungen an Hochrisiko­systeme greifen zu späteren Zeitpunkten und werden auf europäischer Ebene laufend durch Leitlinien und Normen konkretisiert.

Welche Frist für Ihr konkretes System gilt — und ob sich der Zeitplan durch aktuelle Rechtsakte verschiebt — prüfen wir zu Projektbeginn gemeinsam mit Ihrer Rechts- und Datenschutz­beratung. Wir bauen so, dass die Anforderungen unabhängig vom Stichtag erfüllt sind, statt auf eine Frist hin zu improvisieren.

Unsere Prinzipien

Abschnitt 02

Sieben Leitplanken, die wir in jedem Projekt einziehen.

Diese sieben Punkte sind nicht verhandelbar. Sie stehen in jedem Angebot, jedem Umsetzungsplan und jeder Betriebs­dokumentation, die wir übergeben. Wenn ein Anwendungsfall sich nur ohne sie umsetzen ließe, setzen wir ihn nicht um.

01 · Art. 22 DSGVO

Mensch entscheidet

Über Einstellung, Beförderung, Versetzung oder Beendigung entscheidet eine Person, nicht ein Modell. Die Verordnung (EU) 2016/679 gibt betroffenen Personen das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie erheblich beeinträchtigt. Unsere Agenten liefern deshalb Vorschläge samt Begründung und Quellen — die Freigabe erfolgt durch einen Menschen, und diese Freigabe wird namentlich protokolliert.

02 · Nachvollziehbarkeit

Nachvollziehbarkeit by Design

Jeder Arbeitsschritt eines Agenten wird protokolliert: Zeitpunkt, beteiligter Agent, verwendete Eingabe, erzeugtes Ergebnis, Begründung und die freigebende Person. Das Protokoll entsteht im Betrieb und wird nicht nachträglich rekonstruiert. Es ist so aufgebaut, dass Revision, Datenschutz­beauftragte und Betriebsrat einen Einzelfall vollständig nachvollziehen können, ohne dass wir dafür Zugriff auf Ihr System benötigen.

03 · Datenminimierung

So wenig Daten wie möglich

Jeder Agent bekommt genau die Felder, die er für seine Aufgabe braucht — nicht die Personalakte, nicht das ganze Bewerbungs­dossier. Wo eine Aufgabe ohne Klarnamen auskommt, arbeitet der Agent mit pseudonymisierten Daten. Welche Felder das jeweils sind, wird je Anwendungsfall festgelegt, dokumentiert und technisch durchgesetzt. Besondere Kategorien personen­bezogener Daten bleiben grundsätzlich außerhalb der Verarbeitung.

04 · Datenresidenz

Verarbeitung in Europa

Wir setzen auf europäische Verarbeitungs­regionen und wählen Dienste, die eine Verarbeitung innerhalb der EU zusichern. Ihre Personal- und Bewerberdaten werden nicht zum Training fremder Modelle verwendet. Diese Punkte stehen im Auftrags­verarbeitungsvertrag und in den Anbieter­bedingungen, nicht in einer Präsentation. Unterauftrags­verarbeiter werden Ihnen offengelegt, bevor sie eingesetzt werden.

05 · Fairness

Prüfung auf Diskriminierung

Bewertende Systeme werden regelmäßig gegen sachfremde Merkmale geprüft. Dazu vergleichen wir Stichproben der maschinellen Einstufung mit menschlichen Bewertungen derselben Fälle und beobachten die Verteilung der Ergebnisse über die Zeit. Auffällige Abweichungen werden untersucht und dokumentiert, nicht wegerklärt. Der Testplan, die Stichproben­größe und die Schwellen, ab denen wir eingreifen, werden vor Produktivsetzung vereinbart.

06 · Mitbestimmung

Betriebsrat von Anfang an

Wo eine Belegschafts­vertretung besteht, binden wir sie früh ein — in der Analysephase, nicht kurz vor dem Rollout. Wir liefern die technische Beschreibung, das Datenfluss­diagramm, das Protokollierungs­konzept und die Liste der verarbeiteten Felder als Grundlage für die Betriebs­vereinbarung und begleiten die Abstimmung fachlich. Systeme, die den Betriebsrat überraschen, scheitern — meist erst nach der Investition.

07 · KI-Kompetenz

Kompetenz statt Blindvertrauen

Artikel 4 des AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen zu sorgen, die mit dem System arbeiten. Wir setzen das nicht als Pflichtübung um: Ihre Anwenderinnen und Anwender lernen, wie die Agenten zu ihren Ergebnissen kommen, wo deren Grenzen liegen und woran man ein fragwürdiges Ergebnis erkennt — anhand von Fällen aus Ihrem eigenen Alltag. Eine Freigabe, die niemand fachlich beurteilen kann, ist keine menschliche Aufsicht, sondern ein Klick.

Datenfluss

Abschnitt 03

Der Datenweg — wer wann was sieht.

Die häufigste Frage im Datenschutz-Gespräch lautet nicht „ist das erlaubt“, sondern „wohin gehen unsere Daten eigentlich“. Deshalb zeichnen wir den Weg vor der Umsetzung auf — Feld für Feld, Grenze für Grenze.

Grundregel: Die Originaldaten bleiben in Ihren Systemen. Was den geschützten Bereich verlässt, ist der kleinstmögliche Ausschnitt, der für einen einzelnen Arbeitsschritt nötig ist — und er kommt als Ergebnis mit Begründung zurück, nicht als neue Datenhaltung.

Zone 01
Ihr System
Quelle

Bewerbermanagement, Personalsystem, Postfach. Hier liegen die Originaldaten, hier bleiben sie. Wir legen keine zweite Personaldatenbank an.

Grenze: nichts verlässt die Zone ungefiltert
Zone 02
Übergabe
Feldauswahl & Pseudonymisierung

Eine definierte Feldliste je Arbeitsschritt. Namen, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Foto werden ersetzt oder entfernt, wo die Aufgabe sie nicht braucht.

Ergebnis: minimierter Datensatz
Feldliste dokumentiert und geprüft
Zone 03
Verarbeitung
Agent arbeitet, EU-Endpunkt

Der Agent verarbeitet den Ausschnitt über europäische Endpunkte. Kein Training auf Ihren Daten, keine dauerhafte Speicherung beim Modellanbieter.

Ergebnis: Vorschlag + Begründung
Zwischenstände werden verworfen
Zone 04
Rückgabe
Freigabe & Protokoll

Das Ergebnis wird in Ihrem System wieder mit der Person verknüpft und einer verantwortlichen Person zur Entscheidung vorgelegt.

Ergebnis: Entscheidung + Protokolleintrag
revisionssicher bei Ihnen abgelegt

Konkret: eine eingehende Bewerbung.

Beispielhafter Ablauf für einen Screening-Anwendungsfall. Welche Felder in Ihrem Fall tatsächlich übergeben werden, legen wir gemeinsam mit Ihrem Datenschutz­beauftragten fest und halten es in der technischen Dokumentation fest.

01

Eingang im Bewerber­managementsystem

Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse landen wie bisher in Ihrem System. Die Bewerbung erhält dort eine interne Kennung. Ab diesem Moment gilt Ihre Datenschutz­information gegenüber der bewerbenden Person, ergänzt um den Hinweis auf den KI-gestützten Verarbeitungsschritt.

Verantwortlicher: Ihr Unternehmen Originaldaten
02

Übergabe eines reduzierten Datensatzes

An den Extraktions-Agenten geht der Dokumenteninhalt ohne Foto und ohne Kontaktdaten, verknüpft nur über die interne Kennung. Name und Anschrift werden für diesen Schritt nicht benötigt und deshalb nicht übergeben. Angaben zu Gesundheit, Religion oder Herkunft werden nicht ausgewertet und sind kein Kriterium.

pseudonymisiert Feldliste dokumentiert
03

Bewertung gegen das Anforderungsprofil

Der Matching-Agent vergleicht das strukturierte Profil mit den vorab definierten Kriterien der Stelle und begründet jede Einstufung einzeln. Die Kriterien stammen aus Ihrer Stellen­beschreibung, nicht aus dem Modell. Eine Prüfinstanz kontrolliert das Ergebnis auf sachfremde Merkmale, bevor es weitergereicht wird.

EU-Verarbeitung kein Modelltraining
04

Rückführung und menschliche Entscheidung

Erst in Ihrem System wird das Ergebnis wieder mit der Person verknüpft. Die zuständige Person im Recruiting sieht Vorschlag, Begründung und Quellenverweis, kann korrigieren und entscheidet. Ohne diese Freigabe geht keine Einladung und keine Absage hinaus.

Freigabestelle Korrektur jederzeit
05

Protokollierung und Löschung

Protokolliert werden Zeitpunkt, Agent, verwendete Felder, Ergebnis, Begründung und die freigebende Person. Zwischen­stände der Verarbeitung werden nach Abschluss des Schritts verworfen. Für die Bewerbungs­daten selbst gilt Ihr Löschkonzept; Aufbewahrungs­fristen zur Abwehr möglicher Ansprüche werden vorab festgelegt, nicht im Nachhinein diskutiert.

revisionssicher Löschfristen vereinbart

Zuständigkeiten

Abschnitt 04

Wer wofür geradesteht.

Rollen sauber zu trennen ist kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass im Ernstfall jemand handlungsfähig ist. Die folgende Zuordnung ist der Regelfall für unsere Projekte; die verbindliche Festlegung erfolgt im Vertrag und im Auftrags­verarbeitungsvertrag.

Rollen im Sinne von DSGVO und AI Act

Rolle Wer das ist Wofür sie einsteht
Verantwortlicher
(DSGVO)
Ihr Unternehmen Zweck und Mittel der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, Information der Betroffenen, Wahrung der Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzung, Löschkonzept.
Auftragsverarbeiter
(DSGVO)
Taktfabrik, soweit wir in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten Verarbeitung ausschließlich nach Ihrer Weisung, technische und organisatorische Maßnahmen, Offenlegung von Unterauftrags­verarbeitern, Unterstützung bei Betroffenenanfragen.
Betreiber
(AI Act)
In aller Regel Ihr Unternehmen, weil das System unter Ihrer Aufsicht und in Ihrem Namen eingesetzt wird Einsatz gemäß Zweckbestimmung und Betriebsanleitung, Sicherstellung wirksamer menschlicher Aufsicht, Information der Beschäftigten und ihrer Vertretung, Aufbewahrung der Protokolle.
Anbieter
(AI Act)
Wer das System entwickelt und unter eigenem Namen bereitstellt — im Einzelfall zu bestimmen Konformität des Systems, technische Dokumentation, Risikomanagement, Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Bei individuell gebauten Systemen klären wir die Zuordnung vertraglich, bevor produktiv gearbeitet wird.
Modell- und Infrastruktur­anbieter Eingesetzte Cloud- und Modelldienste Bereitstellung der Verarbeitungs­leistung in der vereinbarten Region, keine Nutzung der Inhalte zum Modelltraining, vertraglich als Unterauftrags­verarbeiter eingebunden.
Belegschafts­vertretung Betriebsrat, sofern vorhanden Mitbestimmung bei Systemen, die personenbezogene Beschäftigtendaten verarbeiten oder zur Kontrolle geeignet sind; Abschluss der Betriebs­vereinbarung.

Arbeitsteilung im Projekt

Thema Taktfabrik Ihr Unternehmen
Risikoklassifizierung des Anwendungsfalls erstellt den Entwurf und begründet ihn prüft, ergänzt, gibt frei
Technische Dokumentation und Datenfluss erstellt und pflegt sie übernimmt sie in die eigene Systemdokumentation
Datenschutz-Folgenabschätzung liefert die technische Zuarbeit führt sie durch und verantwortet sie
Rechtsgrundlage und Betroffenen­information weist auf den Bedarf hin legt sie fest, gemeinsam mit der eigenen Rechtsberatung
Betriebsvereinbarung liefert technische Beschreibung und Diagramme, begleitet fachlich verhandelt und schließt sie ab
Bias-Tests plant, führt durch, dokumentiert stellt Vergleichs­stichproben bereit, bewertet die Ergebnisse mit
Freigaben im laufenden Betrieb baut die Freigabestellen ein besetzt sie mit zuständigen Personen
Abschaltung im Störfall stellt den Mechanismus bereit und beschreibt ihn entscheidet über die Abschaltung

Lieferumfang

Abschnitt 05

Governance ist bei uns ein Lieferergebnis, keine Absichtserklärung.

01

Risikoklassifizierung

Einordnung jedes Anwendungsfalls entlang der Kategorien des AI Act, mit Begründung und Ableitung der konkreten Pflichten. Grundlage für alles Weitere.

02

Technische Dokumentation

Systembeschreibung, Agenten und ihre Aufträge, Datenflüsse, Schnittstellen, Grenzen und bekannte Schwächen — in einer Form, die auch ohne uns lesbar bleibt.

03

Zuarbeit zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Verarbeitungs­beschreibung, Datenkategorien, Empfänger, Risiken und getroffene Maßnahmen. Die DSFA selbst führt Ihr Unternehmen durch — wir liefern den technischen Teil.

04

Protokollierungskonzept

Was wird wo wie lange festgehalten, wer darf es einsehen, wie wird ein Einzelfall rekonstruiert. Inklusive Beispiel­protokoll eines vollständigen Durchlaufs.

05

Unterlagen für die Betriebs­vereinbarung

Technische Beschreibung, Datenfluss­diagramm, Feldlisten und Auswertungs­grenzen — aufbereitet für die Verhandlung mit der Belegschafts­vertretung.

06

Schulungsunterlagen

Material und Schulung zur KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act, zugeschnitten auf die Rollen: Anwendung, Freigabe, Administration. Mit Beispielen aus Ihren eigenen Fällen.

07

Bias-Testplan

Prüfverfahren, Stichproben­größen, Vergleich gegen menschliche Bewertung, Schwellenwerte und Eskalationsweg. Erste Messung vor Produktivsetzung, danach in festem Rhythmus.

08

Notfall- und Abschaltkonzept

Wer darf abschalten, wie schnell wirkt das, was passiert mit laufenden Vorgängen und wie läuft der Prozess in der Zwischenzeit manuell weiter. Einmal jährlich geprobt.

09

Lösch- und Aufbewahrungskonzept

Fristen je Datenkategorie, Umgang mit Löschbegehren, Behandlung der Protokolle und Nachweis der Löschung bei allen beteiligten Stellen.

Ehrlich beantwortet

Abschnitt 06

Die Fragen, die im Raum stehen.

Diese sieben Punkte kommen in Datenschutz- und Betriebsrats­gesprächen fast immer. Wir beantworten sie hier so, wie wir sie auch am Tisch beantworten.

Etwas Wichtiges fehlt? Schreiben Sie an datenschutz@taktfabrik.at — wir antworten selbst, nicht per Agent.

Nein. Wir wählen ausschließlich Verarbeitungswege, bei denen der Anbieter vertraglich zusichert, übermittelte Inhalte nicht für das Training oder die Verbesserung seiner Modelle zu verwenden. Diese Zusicherung steht im Auftrags­verarbeitungsvertrag und in den Anbieter­bedingungen; Sie bekommen beides vor Produktivsetzung schriftlich. Sollte ein Dienst diese Bedingung nicht erfüllen, kommt er nicht in Frage — auch dann nicht, wenn er technisch die bessere Wahl wäre.
Modellversionen werden festgeschrieben, damit Ergebnisse nicht über Nacht anders ausfallen. Steht ein Wechsel an, läuft die neue Version zuerst gegen einen festen Satz historischer Fälle; die Abweichungen werden gemessen und dokumentiert. Erst wenn das Ergebnis passt und Sie freigeben, wird umgestellt. Modellwechsel sind damit Teil des Änderungs­managements und der technischen Dokumentation — kein stilles Update im Hintergrund.
Über den Prozess, nicht über das Modell. Für jeden Einzelfall liegt vor: welche Kriterien galten, welche Felder verwendet wurden, wie das Ergebnis lautete, wie es begründet war, wer es freigegeben hat und wann. Dazu kommen die dokumentierten Anforderungs­profile und die Berichte der Bias-Tests, die zeigen, dass die Bewertung regelmäßig überprüft wird. Diese Unterlagen liegen in Ihrem Haus und sind auch dann verfügbar, wenn die Zusammenarbeit mit uns längst beendet ist.
Er hat starke Mitbestimmungsrechte, und das ist auch richtig so. In Österreich sind Systeme, die personenbezogene Daten von Beschäftigten automations­unterstützt verarbeiten oder zur Kontrolle geeignet sind, nach dem Arbeits­verfassungsgesetz zustimmungs- beziehungsweise betriebs­vereinbarungspflichtig; in Deutschland gilt Vergleichbares nach dem Betriebs­verfassungsgesetz. Ob und in welchem Umfang das für Ihren Anwendungsfall greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Praktisch heißt das: Ohne Einigung kein Einsatz. Deshalb binden wir die Belegschafts­vertretung in der Analysephase ein und liefern die Unterlagen, mit denen sie sich ein eigenes Urteil bilden kann.
Dann steigen Sie aus. Konfiguration, Prompts, Kriterienkataloge, Feldlisten und Protokolle gehören Ihnen und werden in offenen Formaten übergeben. Zugänge werden entzogen, Daten bei allen beteiligten Verarbeitern gelöscht, die Löschung wird bestätigt. Weil wir bestehende Systeme nicht ersetzen, sondern daneben arbeiten, bleibt Ihr ursprünglicher Prozess funktionsfähig — die Rückfallebene ist Teil des Betriebskonzepts, nicht eine Notlösung.
Die ehrliche Antwort: Das gehört in den Vertrag, nicht auf eine Website. Gegenüber betroffenen Personen tritt regelmäßig Ihr Unternehmen als Verantwortlicher auf; wir haften für unsere Leistung — Beratung, Umsetzung, Dokumentation — im vertraglich vereinbarten Rahmen. Deshalb ist die Architektur so gebaut, dass ein einzelner Fehler nicht nach außen wirkt: Kein personalrelevantes Ergebnis verlässt das System ohne menschliche Freigabe, eine Prüfinstanz kontrolliert jedes Resultat, und wir beobachten die Eingriffsquote. Steigt der Anteil der Fälle, in denen Menschen korrigieren, justieren wir nach.
Die Originaldaten liegen in Ihrem System, dort greift Ihr Löschkonzept. Die Verarbeitung durch die Agenten ist auf den jeweiligen Schritt begrenzt; Zwischen­stände werden danach verworfen. Protokolle enthalten, wo immer es möglich ist, Referenzen und Kennungen statt Inhalten, damit eine Löschung im Quellsystem nicht durch das Protokoll unterlaufen wird. Ein Löschbegehren wird an alle beteiligten Ablagen weitergereicht und bestätigt. Wo Aufbewahrungs­pflichten oder Fristen zur Abwehr möglicher Ansprüche einer sofortigen Löschung entgegenstehen, wird das vorab festgelegt — gemeinsam mit Ihrer Datenschutz­beratung, nicht im Anlassfall.

Was diese Seite ist — und was nicht. Taktfabrik erbringt technische und organisatorische Beratung: Wir klassifizieren, dokumentieren, bauen Freigabewege ein und liefern die Unterlagen, mit denen Sie und Ihre Gremien arbeiten können. Das machen wir gründlich, und wir stehen dafür ein.

Rechtsberatung erbringen wir nicht. Die rechtliche Würdigung im Einzelfall — Rechtsgrundlage, Vertragsgestaltung, arbeits­rechtliche Bewertung, Haftungsfragen — gehört zur Rechts- und Datenschutz­beratung Ihres Unternehmens. Wir arbeiten dieser Beratung zu, und zwar gern: Je früher Ihre Juristinnen und Juristen am Tisch sitzen, desto weniger muss später umgebaut werden.

Governance-Gespräch

Bringen Sie Ihren Datenschutz­beauftragten gleich mit.

Im ersten Gespräch gehen wir den Datenweg für Ihren Anwendungsfall durch und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und welche wir liefern. 30 Minuten, kostenlos, ohne Folgeverpflichtung — auch dann, wenn am Ende steht: „So, wie Sie es geplant haben, machen wir das nicht.“